Beschluss: beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Bürgermeister Rahn bringt eine Ergänzung der Verwaltung ein, die im Zuge der Arbeiten übersehen wurde.

 

So sollen die bisherigen Absätze 3 und 4 unverändert als neue Absätze 4 und 5 aufgenommen werden:

 

(4)       Die Gebühr für die Annahme von PKW- und Motorradreifen erfolgt pro
Stück.

             Hierfür wird eine Gebühr von 3,50 € je Stück erhoben.

 

(5)       Für die unter § 1 Absatz II. a) bis j) genannten Abfälle wird keine Gebühr
erhoben.

 

Um mit den übrigen Betreiber-Kommunen einen gleichen Änderungstermin zu haben, soll das In-Kraft-Treten auf den 01.04.2019 verschoben werden.

 

Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung den geänderten Nachtrag zur Satzung über die Benutzung des Recyclinghofes und die Erhebung von Gebühren (Recyclinghofsatzung).