Sitzung: 15.02.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: FB 2/307/2019
Bürgermeister Rahn bringt eine Ergänzung der Verwaltung ein, die im Zuge der Arbeiten übersehen wurde.
So sollen die bisherigen Absätze 3 und 4 unverändert als neue Absätze 4 und 5 aufgenommen werden:
(4) Die Gebühr für die Annahme von PKW- und
Motorradreifen erfolgt pro
Stück.
Hierfür wird eine Gebühr von 3,50 € je Stück erhoben.
(5) Für die unter § 1 Absatz II. a) bis j)
genannten Abfälle wird keine Gebühr
erhoben.
Um mit den übrigen Betreiber-Kommunen einen gleichen Änderungstermin zu haben, soll das In-Kraft-Treten auf den 01.04.2019 verschoben werden.
Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung den geänderten Nachtrag zur Satzung über die Benutzung des Recyclinghofes und die Erhebung von Gebühren (Recyclinghofsatzung).