Sitzung: 24.10.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: FB 5/451/2019
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Durchführung eines Planverfahrens zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans in der Gemarkung Kloppenheim, für die mit der Einladung versandten Änderungsflächen 1 und 2, mit dem Ziel der Neuausweisung innerstädtischer Bauflächen, beim zuständigen Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen:
Änderungsfläche 1:
Der Bereich (zeichnerisch dargestellt und entsprechend bezeichnet in der Anlage 1), umfassend die Parzellen in der Flur 7 Nrn. 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349/1, 349/2, 350/1, 351/1, 351/3 351/4 vollständig sowie folgende Parzellen Nrn. 176/1, 176/2, 176/3, 176/4, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183/2, 184/10, 184/11, 184/12, 184/3, 185/2, 186/2, 187/2, 188/2, 189/2, 190/2, 191/2, 192/2, 193/2 vollständig oder Teilflächen, welche bislang mit den Flächenausweisungen
• Vorranggebiet
für die Landwirtschaft
• Vorbehaltgebiet
für Natur und Landschaft
• Ökologisch
bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
• Vorbehaltgebiet
für besondere Klimafunktionen
• Vorbehaltgebiet
für den Grundwasserschutz
• Vorranggebiet
Regionaler Grünzug
versehen sind, zu ändern in „Wohnbaufläche geplant“, „gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 5.000m²) sowie – sofern notwendig – „Grünfläche“ (ca. 16.000m²). Die genauen Anteile und Abgrenzungen der Teilflächen können im Verlauf des Planverfahrens variieren.
Änderungsfläche 2:
Im Tausch werden Grundstücksflächen in der Gemarkung Okarben, Flur 7 Nrn. 77/1 (Teilfäche), 78/1, 79/1, 79/2, 80/1, 81/1, 82/2, 112/1 sowie in der Flur 5 Nrn. 202, 229, 28, 29/1, 29/2, 29/3, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42 bis zu einer Gesamtgröße von rd. 6,17 ha von der Ausweisung „Gewerbefläche geplant“ geändert in „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“, sowie ggf. weiteren Ausweisungen sofern diese vom Änderungsbereich 1 auf den Änderungsbereich 2 zweckmäßig übertragbar sind.
Die Änderungsbereiche 1 und 2 sind in der Anlage (mit der Einladung versandt) verschiedenfarbig gestrichelt umrandet dargestellt sowie die Flächengrößen und Einzelausweisungen genannt.