Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage wurde bereits im H&F am 21.04.2020 hilfsweise beschlossen. Die Vorlage wurde entsprechend delegiert. Die frühzeitige Beteiligung zum Planverfahren läuft bereits, so Herr Heinzel. Die nachträgliche Beschlussfassung des S+I erfolgt der Vollständigkeit halbe.

 

Herr Schreyer verdeutlicht den Standort des Ortsbeirats Petterweil sowie der SPD-Fraktion zu möglichen Erweiterung der Bauflächen in Richtung Osten.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 235 "nördlich der Fuchslöcher", Gemarkung Petterweil einschließlich Begründung mit Anlagen, mit nochmals geändertem Geltungsbereich.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die frühzeitige Beteiligung

der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand

vom März 2020 durchzuführen.

 

Das Plangebiet unterscheidet sich geringfügig von der Beschlussfassung FB 5/489/2019 (13.12.2019) Das Plangebiet kann nun wie folgt beschrieben werden:

 

Die westliche Plangebietsgrenze verläuft auf der westlichen Grenze der östlich an die Arnsburger Straße angrenzenden Liegenschaft Flur 2 Nr. 1/73.

 

Die südliche Plangebietsgrenze verläuft auf den südlichen Parzellengrenzen der östlich an die Parzelle Flur 2 Nr. 73/1 angrenzenden Parzellen Nrn. 2/1, 3/1, 4/1, 5/1, 6/1. Die Parzelle 7/1 ist nicht mehr Bestandteil des Plangebiets.

 

Die östliche Plangebietsgrenze verläuft zunächst auf der östlichen Grenze der Parzelle Flur 2 Nr. 6/1, überquert dann die Parzelle der Sauerbornstraße Flur 9 Nr. 114/15 zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 9 Nr. 110/2. Weitergehend bildet die östliche Grenze der letztgenannten Parzelle die östliche Plangebietsgrenze bis zu deren nordöstlichem Eckpunkt.

 

Von diesem Eckpunkt aus, verläuft die nördliche Plangebietsgrenze (ergänzt um eine Teilfläche des nördlich verlaufenden Wirtschaftsweges) nun in westlicher Richtung auf den nördlichen Grenzen der Parzellen Flur 9 Nrn. 110/2 und 110/9. 30m vor dem nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 110/9 knickt der Grenzverlauf rechtwinklig nach Norden und durchquert die Wegeparzelle. Auf der nördlichen Parzellengrenze der Parzelle Nr. 139 verläuft die Grenze weiter in westlicher Richtung bis zur Parzellengrenze der Heitzhöferstraße (Nr. 137/4). Von dort verläuft die Plangebietsabgrenzung wenige Meter in südliche Richtung und knickt am südwestlichen Eckpunkt der Wegparzelle Nr. 139 wieder in östliche Richtung ab. Am nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle 110/9 knickt der Grenzverlauf in südlicher Richtung ab und bildet fortan auf der westlichen Parzellengrenze der letztgenannten Parzelle die westliche Plangebietsabgrenzung bis sie auf die Sauerbornstraße Flur 9 Nr. 114/5 trifft. Die Gebietsabgrenzung durchquert den Straßenverlauf in geradem Verlauf und folgt dann der Nordseite der separierten Radwegs in Richtung Westen bis sie auf den nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 2 Nr. 1/29 stößt. Nach wenigen Metern auf der östlichen Grenze der Parzelle Flur 2 Nr. 1/29 verläuft die westliche Abgrenzung  des Plangebiets weiter wie oben beschrieben.

 

Die Plangebietsgröße beträgt nun insgesamt 6,54 ha.