Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Den offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 235 "nördlich der Fuchslöcher" in der Gemarkung Petterweil mit Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichen Ausführungen sowie div. Anlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.