Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 235 "nördlich der Fuchslöcher" in der Gemarkung Petterweil mit Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichen Ausführungen sowie div. Anlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.