Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Zu den Bauleitplanverfahren auf der Tagesordnungspunkten leitet jeweils Herr Heinzel ein (Tagesordnungspunkte 2 bis 4).

 

Herr Heinzel erläutert den Planstand des Vorentwurfs der eine Erweiterung um das Gelände der Contitech umfasst und dem kurzfristig noch ein Entwurf des Umweltberichts hinzugefügt wurde. Im weiteren Verfahren wird die Planung weiter konkretisiert. Einzelne Rückfragen werden beantwortet.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf des zu ändernden Bebauungsplans Nr. 125-4 "Gewerbegebiet", Gemarkungen Kloppenheim und Klein-Karben mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom 14.06.2021 durchzuführen.

 

Zudem empfiehlt der Ausschuss,  die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erweiterung des Geltungsbereichs der 1. Änderung zu. Zusätzlich zum bisherigen Geltungsbereich (zukünftig bezeichnet als Geltungsbereich 2), wird eine weitere Änderungsfläche mit der Bezeichnung Geltungsbereich 1 ergänzt. Dieser Änderungsbereich umfasst einzig die vollständige Liegenschaft Dieselstraße 4 der ContiTech Techno-Chemie GmbH (Gemarkung Klein-Karben, Flur 3 Nr. 35/33).

 

Der zu beschließende Vorentwurf stellt die Plangebietsabgrenzung der Geltungsbereiche schwarz-gestrichelt-umrandet dar (Anlage zur Beschlussvorlage).