Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 5

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt den Bebauungsplan Nr. 245 „An der Weißenburg“ (Gemarkung Burg-Gräfenrode), bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die integrierten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) als Satzung. Die der Bebauungsplansatzung beigefügte Begründung ist zu billigen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.