Sitzung: 02.11.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 6, Enthaltungen: 4
Vorlage: FB 1/944/2021-2026
Stv Görlich bringt für seine Fraktion einen Änderungsantrag ein (Anlage 1) und erläutert ihn.
Nach eingehender Diskussion werden die Absätze 3 und 4 des Änderungsantrags gestrichen, wobei Absatz 3 unten als Protokollnotiz festgehalten wird.
Sodann kommt es zur Abstimmung des Änderungsantrages in der geänderten Fassung (Anlage 2).
Abst.-Erg.: mehrheitlich abgelehnt Ja 7 Nein 23 Enthaltungen 3
Wie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und beschlossen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
- Änderung der Hauptsatzung, Neufassung § 5 wie folgt: „Der Magistrat arbeitet kollegial. Er besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister, einer Ersten Stadträtin oder einem Ersten Stadtrat und 7 ehrenamtlichen Stadträtinnen oder Stadträten.“ Die Änderung soll zum 01.07.2024 wirksam werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, diesen Beschluss im Stellenplan und im Personalaufwand für den Haushalt 2024 einzuarbeiten und die Vorbereitungen für den Ausschreibungsprozess für die Wahl einer Ersten Stadträtin / eines Ersten Stadtrats einzuleiten.
- Der H+F wird als Wahlvorbereitungsausschuss eingesetzt.
Protokollnotiz:
Die Aufgaben des Magistrats und seiner Mitglieder sind darzustellen und mit den jeweiligen zeitlichen Aufwendungen zu hinterlegen.