Sitzung: 01.11.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 1/944/2021-2026
Stv Beck (CDU) bringt für seine Fraktion den Antrag ein und erläutert ihn.
In den folgenden Wortbeiträgen wird die Notwendigkeit der Entlastung des Bürgermeisters gesehen.
Stv Görlich bringt für seine Fraktion einen Änderungsantrag ein (Anlage 1) und erläutert ihn.
Nach eingehender Diskussion werden die Absätze 3 und 4 des Änderungsantrags gestrichen, wobei Absatz 3 unten als Protokollnotiz festgehalten wird.
Sodann kommt es zur Abstimmung des Änderungsantrages in der geänderten Fassung (Anlage 2).
Abst.-Erg.: mehrheitlich abgelehnt Ja 4 Nein 7 Enthaltungen 0
Anschließend kommt es zur Abstimmung des CDU-Antrags.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
1.
Änderung der Hauptsatzung, Neufassung § 5 wie folgt: „Der Magistrat arbeitet
kollegial. Er besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem
hauptamtlichen Bürgermeister, einer Ersten Stadträtin oder einem Ersten
Stadtrat und 7 ehrenamtlichen Stadträtinnen oder Stadträten.“ Die Änderung soll
zum 01.07.2024 wirksam werden.
2.
Der Magistrat wird beauftragt, diesen Beschluss im Stellenplan und im
Personalaufwand für den Haushalt 2024 einzuarbeiten und die Vorbereitungen für
den Ausschreibungsprozess für die Wahl einer Ersten Stadträtin / eines Ersten
Stadtrats einzuleiten.
3. Der H+F wird als
Wahlvorbereitungsausschuss eingesetzt.
Protokollnotiz:
Die Aufgaben des Magistrats und seiner Mitglieder sind darzustellen und mit den jeweiligen zeitlichen Aufwendungen zu hinterlegen.