Stv Beck (CDU) bringt für seine Fraktion den Antrag ein und erläutert ihn.

In den folgenden Wortbeiträgen wird die Notwendigkeit der Entlastung des Bürgermeisters gesehen.

 

Stv Görlich bringt für seine Fraktion einen Änderungsantrag ein (Anlage 1) und erläutert ihn.

 

Nach eingehender Diskussion werden die Absätze 3 und 4 des Änderungsantrags gestrichen, wobei Absatz 3 unten als Protokollnotiz festgehalten wird.

 

Sodann kommt es zur Abstimmung des Änderungsantrages in der geänderten Fassung (Anlage 2).

 

Abst.-Erg.: mehrheitlich abgelehnt  Ja 4  Nein 7 Enthaltungen 0

 

Anschließend kommt es zur Abstimmung des CDU-Antrags.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

1. Änderung der Hauptsatzung, Neufassung § 5 wie folgt: „Der Magistrat arbeitet kollegial. Er besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister, einer Ersten Stadträtin oder einem Ersten Stadtrat und 7 ehrenamtlichen Stadträtinnen oder Stadträten.“ Die Änderung soll zum 01.07.2024 wirksam werden.

2. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Beschluss im Stellenplan und im Personalaufwand für den Haushalt 2024 einzuarbeiten und die Vorbereitungen für den Ausschreibungsprozess für die Wahl einer Ersten Stadträtin / eines Ersten Stadtrats einzuleiten.

3. Der H+F wird als Wahlvorbereitungsausschuss eingesetzt.

 

 

Protokollnotiz:

Die Aufgaben des Magistrats und seiner Mitglieder sind darzustellen und mit den jeweiligen zeitlichen Aufwendungen zu hinterlegen.