Sitzung: 27.01.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 5/391/2014
Die Erörterung des Sachverhalts erfolgt gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 6.1.
Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 208 „Lärmschutz Nordumgehung“ Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß § 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung