Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Erörterung des Sachverhalts erfolgt gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 6.1.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 208 „Lärmschutz Nordumgehung“ Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß § 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung