Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 9, Enthaltungen: 3

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt, das Planverfahren für die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Kloppenheim für die in der Anlage 1 beigefügte Flächenausweisung (Flur 7 Nrn. 333/1, 333/2, 334, 335/2, 335/3, 336, 337, 338/1, 339/1 sowie Flur 10 Nr. 124/2) einzuleiten. Im Zuge der Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen in Wohnbauflächen ist ein Flächenausgleich in einem Umfang von 1,14 ha notwendig.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit dem Ziel des Flächenausgleichs eine Fläche mit einer Gesamtgröße von 1,14 ha bestehend aus den Flächen Flur 5 Nrn. 73/1, 74/1, 75/1, 76/1, 76/2, 121/2 sowie Teilflächen der Flurstücke Nrn. 77/1, 110/1 und 125/9 (alle ebenfalls Flur 5, dargestellt in Anlage 2)  von gewerblicher Baufläche in landwirtschaftliche Fläche umzuwandeln.