Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 227 "Büdesheimer Straße"
Gemarkung Klein-Karben
hier: Abwägungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung
Vorlage
FB 5/071/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplans Nr. 227 „Büdesheimer Straße“, Gemarkung Klein-Karben,

wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und

Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 11. Sitzung am

17.08.2017 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 227 „Büdesheimer Straße“,

Gemarkung Klein-Karben gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 1

BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 04.09.2017 bis 06.10.2017

durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 26.08.2017.

Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu

prüfen und abzuwägen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 – Abwägungsvorschlag

2 – B-Plan Nr. 227_Zeichung

3 – 227_Textfestsetzungen

4 – 227_Begründung

5 – 227_Bestand

6 – 227_Artenschutz