Bebauungsplan Nr. 227 "Büdesheimer Straße"
Gemarkung Klein-Karben
hier: Abwägungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplans Nr. 227 „Büdesheimer Straße“, Gemarkung Klein-Karben,
wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und
Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 11. Sitzung am
17.08.2017 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 227 „Büdesheimer Straße“,
Gemarkung Klein-Karben gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 1
BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 04.09.2017 bis 06.10.2017
durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 26.08.2017.
Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu
prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – Abwägungsvorschlag
2 – B-Plan Nr. 227_Zeichung
3 – 227_Textfestsetzungen
4 – 227_Begründung
5 – 227_Bestand
6 – 227_Artenschutz