Beschluss:
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat die Weiterleitung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Karben zum 31.12.2015 an die Stadtverordnetenversammlung wie folgt:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Karben zum 31.12.2015 wird gemäß § 27 Abs. 3 EigBGes mit einem Jahresgewinn von 211.292,79 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn der Wasserversorgung von 121.505,37 € soll mit dem Verlustvortrag verrechnet
werden.
3. Der Jahresgewinn der Abwasserbeseitigung von 812.954,52 € € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
4. Der Jahresverlust des Hallenfreizeitbades von 707.501,35 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
5. Der Jahresverlust des Bauhofs von 18.722,31 € € soll auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
6. Der Jahresgewinn der Energieerzeugung von EUR 3.056,56 € soll auf neue
Rechnung vorgetragen.
7. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: