Entschädigungssatzung der Stadt Karben
hier: Neufassung
Beschlussvorschlag:
Die mit der Einladung versandte Entschädigungssatzung (Stand: 14.06.2018) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Wie im Ältestenrat am 22. März 2018 besprochen, soll die Entschädigungssatzung neu gefasst werden.
Das bisherige komplexe und zeitintensive Abrechnungssystem aus Einzelsitzungsabrechnung und tlw. Monatspauschalen wird auf ein komplett durchgängiges pauschales System umgestellt.
Die Änderung gilt auch für alle Beiräte (Seniorenbeirat / Ausländerbeirat und Ortsbeiräte).
Die Gesamtauswirkungen belaufen sich für 2018 auf rd. 2.800 Euro.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: ca. 2.800 € für 2018
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Für die Folgejahre ca. 10.000,- € pro Jahr.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Entschädigungssatzung