Benutzung der Kindertagesstätten zum 01.08.2018
Beschlussvorschlag:
Die Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten mit Änderungen zum 01.08.2018 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Mit der neuen Gesetzgebung der hessischen Landesregierung zum 01.08.2018 „6 Stunden Gebührenfreie Kita“ muss auch die Gebührenordnung angepasst werden. Sowohl die Freistellung von 6 Stunden ab 3 Jahren bis Schuleintritt, als auch die Folgen daraus sind in der Satzung eingearbeitet.
Aufgrund der Veränderung der Betreuungszeiten ist eine Gebührenerhöhung im Frühmodul U3 geplant, da sich die Betreuungszeit um 25% ausweitet. Statt 7:00 bis 8:00 Uhr ist dieses ab August bereits ab 6:45 Uhr buchbar.
Weitergehende Gebührenerhöhungen sind auf Basis der bisherigen Vorgabe (20% Kostendeckung durch die Eltern) aktuell nicht erforderlich.
Inwieweit sich die Kostenstruktur und Kostendeckung durch die neue Gebührenstruktur / - befreiung verändern ist derzeit noch nicht kalkulierbar.
Dies umso mehr als die tlw. Befreiung auch Auswirkungen auf die Höhe der Geschwisterermäßigungen hat und ggf. auch auf die Anzahl der nachgefragten Zusatzmodule haben wird.
Auch die Auswirkungen auf die Anzahl der Eltern die noch Einkommensnachweise , bei Buchung von einzelnen Zusatzmodulen ,abgeben ist derzeit nicht kalkulierbar.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die
Benutzung der Kindertagesstätten als Entwurf