hier: Beschluss Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“ 1. Änderung Gemarkung Petterweil mit Begründung und Anlagen, zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Der Offizielle Entwurf soll zur Offenlage gebracht werden. Die Plangebietsabgrenzung zum Offiziellen Entwurf wurde angepasst. Die Gewässerparzelle nördlich der Parzelle Flur 1 Nr. 533 wieder aus dem Plangebiet herausgenommen. Somit wird hier dem Gewässerschutz und dem Gewässerrandstreifen Rechnung getragen.
Im Vergleich zum Vorentwurf wurde letztendlich ein 5m breiter Gewässerrandstreifen (gemäß neuester Rechtsgrundlagen) in den Entwurf aufgenommen und am genauen Gewässerverlauf orientiert. Dieses Vorgehen führt dazu, dass sich die Belastung der Gartenbereiche südlich des Gewässerverlaufs auf ein unvermeidbares Minimum reduziert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Kontext der Änderung ausgeweitet. Das städtische Grundstück Flur 1 Nr. 533, westlich der Park- und Spielplatzfläche wird einbezogen. Ziel ist die Ausweisung einer allgemeinen Wohnbaufläche zur Realisierung einer Einfamilien- und/oder Doppelhausbebauung. Zuletzt wurde diskutiert, eine bauliche Lösung zur Unterbringung einer Seniorenwohngruppe zu ermöglichen. Dies ist auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs möglich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage
2: Textliche Festsetzungen
Anlage
3: Begründung
Anlage
4: Artenschutz
Anlage
5: Neue Gebietsabgrenzung