hier: Baulandumlegung
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, für die Durchführung des förmlichen Umlegungsverfahrens (§§ 45-79 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das Baugebiet „Brunnenquartier“ in Kloppenheim, Flur 7 (Flurstücke 176/1, 176/2, 176/3, 176/4, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183/2, 184/10, 184/11, 184/12, 184/13, 185/2, 186/2, 187/2, 188/2, 189/2, 190/2, 191/2, 192/2, 193/2, 251/2, 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349/1, 349/2, 350/1, 351/1, 351/3, 351/4, 352/3) den Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen.
Sachverhalt:
Das Bodenordnungsverfahren wird zum Zwecke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung von neuem Bauland entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 203 „Brunnenquartier“ erforderlich.
Die Umlegungsstelle führt die Erörterung und Verhandlungen mit den Umlegungsbeteiligten, ihr obliegt der notwendige Beschluss über die förmliche Umlegung nach § 47 BauGB und sie veranlasst die Berichtigung der öffentlichen Bücher nach Abschluss des Verfahrens.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Gutachten zu Grundstückswerten – werden im Rahmen der Baulandbevorratung von der HLG gezahlt
Anlagenverzeichnis:
Lageplan des Umlegungsgebiets