Bebauungsplan Nr. 223 "Am Quellenhof"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 223 „Am Quellenhof“ in der Gemarkung Groß-Karben mit
Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen gemäß§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Der Termin der amtlichen Bekanntmachung ist in diesem Verfahren abhängig vom Abschluss des parallel laufenden Verfahrens zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Plangebiets. Erst nach einer positiven Rückmeldung des Planungsträgers (Regionalverband FrankfurtRheinMain) wird die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses und damit die Rechtskraft erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage 2: Satzungstext
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 5: Umweltbericht (Bestandsplan)
Anlage 6: Umweltbericht
Anlage 7: Umweltbericht (Maßnahmenplan)