Eigenbetrieb Stadtwerke
2. Nachtrag der Entwässerungssatzung (EWS)
Beschluss:
Es wird beschlossen die unter § 9 Überwachung der Einleitung, § 28 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben sowie unter § 29 Verwaltungsgebühren (3) genannten Verwaltungsgebühren von 15,00 Euro auf 25,00 Euro zu erhöhen.
Des Weiteren werden die unter § 29 Verwaltungsgebühren aufgeführten Gebühren
um eine Verwaltungsgebühr für Gartenwasserzähler in Höhe von 12,00 Euro erweitert.
Sachverhalt:
Eine Anpassung der Verwaltungsgebühr ist aus wirtschaftlichen Gründen notwendig.
Des Weiteren ist die Einführung einer Verwaltungsgebühr für „Gartenwasserzähler“ aus wirtschaftlichen Gründen notwendig, da sich die Anzahl der Gartenwasserzähler in den letzten 2 Jahren auf 400 Stück verdoppelt haben.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
2. Nachtrag der
Entwässerungssatzung
Synopse