Kommunales Immobilienmanagement Karben (KIM)
für das Jahr 2021
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Kommunales Immobilienmanagement Karben (KIM) wird zur Vorlage an die STVV beschlossen:
Sachverhalt :
Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) haben kommunale Eigenbetriebe Erfolgs- Vermögens- und Finanzpläne aufzustellen. Diese sind entsprechend der Betriebssatzung und dem Eigenbetriebsgesetz von der Betriebskommission, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2021 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr. |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Wirtschaftsplan 2021 KIM