Betreff
Verlängerung der coronabedingten zinslosen Stundung von Steuererträgen bis 30.06.2021
Vorlage
FB 2/661/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die zinslose Stundung von Steuererträgen während der Corona-Krise wird verlängert bis 30.06.2021.

Dies gilt nur für plausibel nachweislich und  unmittelbar betroffene Steuerpflichtige.

 

Die Vorgaben der früheren Vorlagen-Nr. FB 2/552/2020 und FB 2/579/2020 haben weiterhin Gültigkeit.

 

 

Sachverhalt:

 

Diese Beschluss-Vorlage ergänzt die früheren Beschlüsse FB 2/552/2020 und FB 2/579/220.

 

Mit der erneuten Vorlage wird einerseits der Zeitraum bis zum 30.06.2021 verlängert, da die wirtschaftliche Situation vieler Gewerbetreibenden nach wie vor als unsicher zu bezeichnen ist. Andererseits soll dabei jedoch bei der wirtschaftlichen Situation stärker differenziert werden. Z.B. sind Handwerksbetriebe durch die Pandemie kaum oder gar nicht belastet, Gaststätten oder Veranstaltungsbranche umso mehr.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: