Beschlussvorschlag:
Die zinslose Stundung von Steuererträgen während der Corona-Krise wird verlängert bis 30.06.2021.
Dies gilt nur für plausibel nachweislich und unmittelbar betroffene Steuerpflichtige.
Die Vorgaben der früheren Vorlagen-Nr. FB 2/552/2020 und FB 2/579/2020 haben weiterhin Gültigkeit.
Sachverhalt:
Diese Beschluss-Vorlage ergänzt die früheren Beschlüsse FB 2/552/2020 und FB 2/579/220.
Mit der erneuten Vorlage wird einerseits der Zeitraum bis zum 30.06.2021 verlängert, da die wirtschaftliche Situation vieler Gewerbetreibenden nach wie vor als unsicher zu bezeichnen ist. Andererseits soll dabei jedoch bei der wirtschaftlichen Situation stärker differenziert werden. Z.B. sind Handwerksbetriebe durch die Pandemie kaum oder gar nicht belastet, Gaststätten oder Veranstaltungsbranche umso mehr.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: