Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 1 S. 1 HGO ist in der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung aus der Mitte eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender zu wählen. Die Wahl ist als Mehrheitswahl durchzuführen (§ 55 Abs. 3 und 5 HGO).
Sofern niemand widerspricht, kann offen durch Handaufheben abgestimmt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten: