Betreff
Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren
Vorlage
FB 1/005/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Besetzung der Ausschüsse

  • Haupt- und Finanzausschuss (H+F),
  • Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur und
  • Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur

nach dem Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO vorzunehmen.

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 62 HGO kann beschlossen werden, die Ausschüsse nicht durch Wahl der Mitglieder, sondern durch Benennung der einzelnen Mitglieder durch die Fraktionen besetzt werden sollen.

 

Dies hat u.a. zum Vorteil, dass Vertretungen bei Bedarf auch einzeln bestimmt werden können.

 

Aufgrund des Wahlergebnisses (Sitze in der Stadtverordnetenversammlung) würde sich dann folgende Sitzverteilung ergeben:

 

CDU       19x9/34 = 5,03  = 5 Sitze

GRÜNE   6x9/34 = 1,58   = 1 Sitz

SPD                         6x9/34 = 1,58   = 1 Sitz

FW                           3x9/34 = 0,79   = 1 Sitz

 

Ein Sitz ist per Los zwischen den Fraktionen der SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN zu losen.

 

Die Stadtverordneten ohne Fraktionsstatus (Linke, FDP und AfD) bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

 

 

 

Bei 11 Ausschussmitgliedern ergibt sich folgende Sitzverteilung:

 

CDU       19x11/34 = 6,14                = 6 Sitze

GRÜNE   6x11/34 = 1,94                = 2 Sitze

SPD                         6x11/34 = 1,94                = 2 Sitze

FW                           3x11/34 = 0,97                = 1 Sitz

 

Die Erhöhung der Ausschussmitglieder bedarf jedoch einer Änderung der Hauptsatzung gem. § 6 Abs. 2 HGO.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: keine €

 

HH 2021

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten: