Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Besetzung der Ausschüsse
- Haupt- und Finanzausschuss (H+F),
- Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur und
- Ausschuss für Jugend,
Soziales und Kultur
nach dem Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO vorzunehmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 62 HGO kann beschlossen werden, die Ausschüsse nicht durch Wahl der Mitglieder, sondern durch Benennung der einzelnen Mitglieder durch die Fraktionen besetzt werden sollen.
Dies hat u.a. zum Vorteil, dass Vertretungen bei Bedarf auch einzeln bestimmt werden können.
Aufgrund des Wahlergebnisses (Sitze in der Stadtverordnetenversammlung) würde sich dann folgende Sitzverteilung ergeben:
CDU 19x9/34 = 5,03 = 5 Sitze
GRÜNE 6x9/34 = 1,58 = 1 Sitz
SPD 6x9/34 = 1,58 = 1 Sitz
FW 3x9/34 = 0,79 = 1 Sitz
Ein Sitz ist per Los zwischen den Fraktionen der SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN zu losen.
Die Stadtverordneten ohne Fraktionsstatus (Linke, FDP und AfD) bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Bei 11 Ausschussmitgliedern ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU 19x11/34 = 6,14 = 6 Sitze
GRÜNE 6x11/34 = 1,94 = 2 Sitze
SPD 6x11/34 = 1,94 = 2 Sitze
FW 3x11/34 = 0,97 = 1 Sitz
Die Erhöhung der Ausschussmitglieder bedarf jedoch einer Änderung der Hauptsatzung gem. § 6 Abs. 2 HGO.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2021 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten: