Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben Bebauungsplan Nr. 245 "An der Weißenburg", Gemarkung Burg-Gräfenrode;
hier: Beschluss einer städtebaulichen Rahmenvereinbarung
Vorlage
FB 5/032/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 23.04.2021) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 245 „An der Weißenburg“ und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.

 

Sachverhalt:

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021 soll die Aufstellung des Bebauungsplans  Nr. 245 „An der Weißenburg“, Gemarkung Burg-Gräfenrode beschlossen werden.

 

Ein Projektentwickler hat die Liegenschaft Flur 1 Nr. 127/2 (Weißenburgstraße 13) erworben. Geplant ist die eine denkmalschutzgerechte und bebauungsplankonforme Umwandung des Ensembles zu Wohnraum. Zusätzlich plant der Projektentwickler den Kauf der städtischen Liegenschaft Flur 1 Nr. 202/18. Diese Liegenschaft ist mit einer sanierungsbedürftigen Maschinenhalle bebaut, die aus der Nutzung fällt. Auf diesem Grundstück ist die Errichtung von 3 Reihenhausgruppen mit jeweils 4 Einheiten vorgesehen.

 

Das Vorhaben ist über die Projektbeschreibung, die als Anlage Bestandteil der Rahmenvereinbarung wird, ausreichend umfassend dargestellt und somit die Umsetzung im Sinne der Vertragsparteien abgesichert.

 

Die Erschließung ist über eine private Verkehrsfläche vorgesehen, die sich von der Weißenburgstraße über die Liegenschaften erstreckt.

 

Redaktionelle Änderungen / Korrekturen behält sich die Verwaltung auch nach Beschlussfassung vor.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          --           

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

---

 

Anlagenverzeichnis:

 

-       Anlage 1: Entwurf der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung

-       Anlage 2: Geltungsbereich als Anlage zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung

-       Anlage 3: Projektdarstellung als Anlage zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung