hier: Beschluss einer städtebaulichen Rahmenvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 23.04.2021) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 245 „An der Weißenburg“ und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
In der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021 soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 245 „An der Weißenburg“, Gemarkung Burg-Gräfenrode beschlossen werden.
Ein Projektentwickler hat die Liegenschaft Flur 1 Nr. 127/2 (Weißenburgstraße 13) erworben. Geplant ist die eine denkmalschutzgerechte und bebauungsplankonforme Umwandung des Ensembles zu Wohnraum. Zusätzlich plant der Projektentwickler den Kauf der städtischen Liegenschaft Flur 1 Nr. 202/18. Diese Liegenschaft ist mit einer sanierungsbedürftigen Maschinenhalle bebaut, die aus der Nutzung fällt. Auf diesem Grundstück ist die Errichtung von 3 Reihenhausgruppen mit jeweils 4 Einheiten vorgesehen.
Das Vorhaben ist über die Projektbeschreibung, die als Anlage Bestandteil der Rahmenvereinbarung wird, ausreichend umfassend dargestellt und somit die Umsetzung im Sinne der Vertragsparteien abgesichert.
Die Erschließung ist über eine private Verkehrsfläche vorgesehen, die sich von der Weißenburgstraße über die Liegenschaften erstreckt.
Redaktionelle Änderungen / Korrekturen behält sich die Verwaltung auch nach Beschlussfassung vor.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: -- €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Anlage 1: Entwurf der Städtebaulichen
Rahmenvereinbarung
- Anlage 2: Geltungsbereich als Anlage zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung
- Anlage 3: Projektdarstellung als Anlage zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung