gemäß § 100 HGO und Budgets des ErgebnisHH
im Rahmen des Jahresabschlusses 2020
Beschlussvorschlag:
Überplanmäßige Auszahlungen
des Jahres 2020 bei den Investitionen werden gemäß § 100 HGO laut beigefügter
Aufstellung bei
3 Massnahmen mit einer
Gesamtsumme von 8.119,99 Euro
einschließlich der
entsprechenden Deckungsvorschläge beschlossen.
Im Ergebnishaushalt des
Jahres 2020 werden Überschreitungen in den folgenden Budgets beschlossen:
FB 4 |
7.592,69 € |
FB 6 |
2.539,81 € |
KIM Mieten |
779,96 € |
Sachverhalt:
Im Jahr 2020 waren im investiven Bereich zunächst keine Beschlüsse gemäß § 100 HGO zu fassen.
Im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Karben werden hier jedoch Mittelüberschreitungen in geringem Maße festgestellt, siehe Anlage. Die Deckung ist gewährleistet durch die in der Haushaltssatzung (HHS) festgelegten Deckungskreise (Anlage 3 zu § 9 HHS) oder durch Minderauszahlungen bei der vorgeschlagenen Investitions-Nummer.
Die Prüfung der Mittelüberschreitungen der Budgets im Ergebnishaushalt ergab ebenfalls nur geringfügige Überschreitungen.
Gemäß § 8 HHS wird der Magistrat ermächtigt, über die Leistung von üpl. und apl. Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn diese nach Umfang und Bedeutung als unerheblich anzusehen sind. Als unerheblich gelten im Jahr 2020 sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzbereich Beträge bis zu 50.000,00 €.
Der Stadtverordnetenversammlung ist davon vierteljährlich zu berichten.
Diesem Erfordernis wird hiermit Rechnung getragen.
Nach § 100 Abs. 1 S. 3 HGO bedürfen die nach Umfang und Bedeutung erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Das bedeutet, dass alle üpl. und apl. Aufwendungen und Auszahlungen über 50.000,00€ zuvor von der Stadtverordnetenversammlung zu
beschließen sind.
Da im Jahr 2020 diese Summe nicht überschritten wurde, waren in dieser Hinsicht keine STVV-Beschlüsse zu fassen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Überschreitungen Investitionen 2020
Mittelprüfung Budget-Überschreitungen 2020