Betreff
Landesprogramm "Zukunft Innenstadt"
Vorlage
FB 1/250/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beantragten und in Aussicht gestellten Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ in Anspruch zu nehmen.

Die notwendigen Mittel werden im Etat der Stadt bereitgestellt.

D. h. Ausgaben in 2022 in Höhe von 251.500 Euro und Einnahmen in Höhe von 154.000 in 2022 und 66.000 in 2023.

 

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat das Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ aufgelegt, mit dem Maßnahmen zur Belebung und Attraktivierung von Innenstädten gefördert werden sollen.

 

Die Stadt Karben hat ihr Interesse an der Teilnahme am Förderprogramm bekundet und wurde vom Land Hessen ausgewählt.

 

Die Fördersumme beträgt 220.000 €, die bis zum 31.12.2023 abgerufen werden müssen.  Die Förderquote beträgt 82,5%, womit die Eigenleistung von 17,5%  38.500 € beträgt und in den Haushalt 2022 eingeplant wird, da der Abschluss der Maßnahme bereits im Jahr 2022 erfolgen soll.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt dann in den Jahren 2022 mit 70% und in 2023 mit 30%.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2021

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ Interessenbekundung der Kommune