Betreff
Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Karben zum 31.12.2020
Vorlage
FB 2/323/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2020 auf mit folgenden Eckdaten:

 

Bilanzsumme:                                  106.749.998,35 €,

Eigenkapital:                                                                                     55.177.241,02 €,

 

Ordentliches Ergebnis:                     2.186.736,18 €,

Außerordentliches Ergebnis:              24.666,06 €,

Gesamt-Gewinn:                                                                                             2.211.402,24 €.

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 112 HGO hat die Stadt Karben für den Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder augrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Vermögensrechnung (Bilanz),der Ergebnisrechnung (G+V) und der Finanzrechnung. Ihm ist als Anlage ein Anhang beizufügen, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten. Des weiteren ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Im vorgelegten Jahresabschluss fehlt noch die pauschale Einzelwertberichtigung.

Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Revision Wetteraukreis) legt der Magistrat gemäß §113 HGO den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des RPA der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Diese entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats (§114 HGO).

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2021

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12 2020,

Ergebnisrechnung (G+V) zum 31.12.2020,

Finanzrechnung zum 31.12.2020,

Anhang sowie

Rechenschaftsbericht für das Jahr 2020