Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stellt den
Jahresabschluss zum 31.12.2020 auf mit folgenden Eckdaten:
Bilanzsumme: 106.749.998,35
€,
Eigenkapital:
55.177.241,02 €,
Ordentliches Ergebnis: 2.186.736,18 €,
Außerordentliches
Ergebnis: 24.666,06 €,
Gesamt-Gewinn: 2.211.402,24 €.
Sachverhalt:
Gemäß § 112 HGO hat die Stadt
Karben für den Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss
aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz
oder augrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.
Der Jahresabschluss hat die
tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darzustellen. Der
Jahresabschluss besteht aus der Vermögensrechnung (Bilanz),der Ergebnisrechnung
(G+V) und der Finanzrechnung. Ihm ist als Anlage ein Anhang beizufügen, in dem
die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit
Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten.
Des weiteren ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht zu
erläutern.
Im vorgelegten
Jahresabschluss fehlt noch die pauschale Einzelwertberichtigung.
Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Revision Wetteraukreis) legt der Magistrat gemäß §113 HGO den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des RPA der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Diese entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats (§114 HGO).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2021 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12 2020,
Ergebnisrechnung (G+V) zum 31.12.2020,
Finanzrechnung zum 31.12.2020,
Anhang sowie
Rechenschaftsbericht für das Jahr 2020