hier: Wahl des Ortsgerichtsvorstehers
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Alfred Dubowy für weitere 5 Jahre zum Ortsgerichtsvorsteher der Stadt Karben.
Sachverhalt:
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Schreiben vom 07.10.2021 darüber informiert, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Dubowy am 05.03.2022 endet.
Herr Dubowy übt das Amt des Ortsgerichtsvorstehers bereits seit seiner Ernennung im Jahre 2001 aus und hat sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt.
Der im Beschlussvorschlag genannte erklärt sich bereit, sein Amt im Ortsgericht der Stadt Karben weiterzuführen. Der Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in seiner Sitzung vom 16.11.2021 vorgeschlagen, den Genannten wiederzuwählen.
Die Amtszeit beträgt 10 Jahre und kann bei Personen über 65 Jahren auf 5 Jahre begrenzt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2022 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: