Bebauungsplan Nr. 223 "Am Quellenhof"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss über die Ergebnisse der Abwägung
zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) Bau GB
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 223 „Am Quellenhof“ 1. Änderung, Gemarkung Groß-Karben wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2019 beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) Bau GB wurden im Zeitraum vom 03.05.2021 bis zum 25.05.2021 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 24.04.2021.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 Bau GB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1: Abwägungsvorschlag
- Anlage 2: Bebauungsplan Planbild
- Anlage 3: Bebauungsplan Satzungstext
- Anlage 4: Bebauungsplan Begründung