Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet" 1. Änderung
Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim
hier: Beschluss über die Ergebnisse der Abwägung zur
frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) Bau GB
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung, Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021 beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) Bau GB wurden im Zeitraum vom 23.08.2021 bis zum 01.10.2021 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 14.08.2021.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 Bau GB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2022 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1: Abwägungsvorschlag