Betreff
Vereinbarung der Städte Bad Vilbel und Karben mit der Musikschule Bad Vilbel & Karben e. V. für 2023 und 2024
Vorlage
FB 7/665/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Fortschreibung der Vereinbarung der Städte Bad Vilbel und Karben mit der Musikschule Bad Vilbel & Karben e. V. auch für die Jahre 2023 und 2024.

Hierbei erhöht sich der Zuschuss der KARBEN in 2023 um 5 % auf 188.238,75 € und verbleibt dann in 2024 auf dem gleichen Niveau, also auf Höhe 188.238,75 €.

 

 

Sachverhalt:

Die Musikschule Bad Vilbel & Karben e. V.  ist eine der größten Einrichtungen für kulturelle und musikalische Bildung in Hessen. Sie kooperiert mit Schulen, Kitas und Vereinen in den Städten Bad Vilbel und Karben. Ihre Aufgabe ist sowohl die Breiten- als auch die Spitzenarbeit. Die Städte Bad Vilbel und Karben leisten mit Abstand den größten Förderbeitrag und unterstützen die Musikschule gemeinsam finanziell, materiell und ideell, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein besonderes Bildungsangebot zu bieten.

Die Unterstützung der in beiden Städten wirkenden Musikschule ist ebenfalls ein gelungenes Beispiel für erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit. Sowohl für die Musikschule zur Finanzierung des laufenden Betriebs (überwiegend Lohnkosten, die natürlich auch an der allgemeinen Gehaltsentwicklung teilnehmen) wie auch für die Städte Bad Vilbel und Karben bedarf es einer Planungssicherheit über die jährlichen Haushaltsplanungen hinaus.

Bereits in den Jahren 2012 und 2017 haben die beiden Städte mit der Musikschule eine Finanzierungvereinbarung für die Jahre 2013-2016 bzw. 2017-2020 sowie 2021-2022 geschlossen. Letztere ist nun ausgelaufen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte bisher einstimmig diesen Vereinbarungen zugestimmt.

 

Nach Gesprächen mit dem Vorstand der Musikschule und der Stadt Karben hat man sich vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien auf eine Fortschreibung dieser Vereinbarung für die Jahre 2023 und 2024 geeinigt, die die Zuschussbeträge der beiden Städte für das Jahr 2023 um 5 % erhöht und für 2024 auf demselben Niveau belässt.

 

Der bewährte Pakt zwischen Städten und Eltern bleibt bestehen, d. h. die Erhöhung der kommunalen Zuschüsse erfolgt im Gegenzug mit einer Erhöhung der Unterrichtsentgelte. Aufgrund der derzeit unsicheren Lage und der schwer zu prognostizierenden zukünftigen Preisentwicklung wird der Vertrag nicht auf vier, sondern auf zwei Jahre geschlossen.

 

Die Musikschule verpflichtet sich darüber hinaus, die Entgelte für auswärtige Musikschülerinnen und Musikschüler (also nicht aus Karben oder Bad Vilbel) sukzessive in zwei Schritten 2023+2024 auf Plus 10% (bemessen auf die Entgelte der Schüler/Innen der Städte Bad Vilbel und KARBEN) anzuheben, so dass der Rabatt für die Schülerinnen und Schüler aus Bad Vilbel und Karben größer wird.

 

Neben den Zuschüssen leistet die Stadt KARBEN auch einen Zuschuss Miet- und Nebenkosten in Höhe von jährlich 55.000 €, der in 2023 um 25.000 € auf dann 80.000 € angehen. Hierbei handelt es sich um einen durchlaufenden Posten, weil der selbe Betrag der Stadt Bad Vilbel wieder zurück erstattet wird. Er drückt jedoch aus, dass das finanzielle Engagement der Stadt eigentlich noch größer ist.

 

In 2021 hatte die Musikschule 3.430 Schüler/innenzahlen mit nachfolgenden Wohnorten:

Bad Vilbel

               2.091  

61%

Karben

                  873  

25%

Frankfurt

                  274  

8%

Übrige

                  192  

6%

 

         3.430  

 

 

Aufgrund der Tatsache dass gut 14% der Schüler/innen weder in Bad Vilbel noch in Karben wohnen wurde vereinbart die Entgelte für Schüler/innen die nicht in Bad Vilbel oder in Karben wohnen in zwei Schritten in 2023+2024 um einen 10% -igen Zuschlag auf die Entgelte der Schüler/Innen der Städte Bad Vilbel und KARBEN anzuheben.

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: 188.238,75 €

 

HH 2022

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: