Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Fortschreibung
der Vereinbarung der Städte Bad Vilbel und Karben mit der Musikschule Bad
Vilbel & Karben e. V. auch für die Jahre 2023 und 2024.
Hierbei erhöht sich der Zuschuss der KARBEN in 2023 um 5 %
auf 188.238,75 € und verbleibt dann in 2024 auf dem gleichen Niveau, also auf
Höhe 188.238,75 €.
Sachverhalt:
Die Musikschule Bad Vilbel & Karben e. V. ist eine
der größten Einrichtungen für kulturelle und musikalische Bildung in Hessen.
Sie kooperiert mit Schulen, Kitas und Vereinen in den Städten Bad Vilbel und
Karben. Ihre Aufgabe ist sowohl die Breiten- als auch die Spitzenarbeit. Die
Städte Bad Vilbel und Karben leisten mit Abstand den größten Förderbeitrag und
unterstützen die Musikschule gemeinsam finanziell, materiell und ideell, um
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein besonderes Bildungsangebot zu bieten.
Die Unterstützung der in beiden Städten wirkenden Musikschule
ist ebenfalls ein gelungenes Beispiel für erfolgreiche interkommunale
Zusammenarbeit. Sowohl für die Musikschule zur Finanzierung des laufenden
Betriebs (überwiegend Lohnkosten, die natürlich auch an der allgemeinen
Gehaltsentwicklung teilnehmen) wie auch für die Städte Bad Vilbel und Karben
bedarf es einer Planungssicherheit über die jährlichen Haushaltsplanungen
hinaus.
Bereits in den Jahren 2012 und 2017 haben die beiden Städte
mit der Musikschule eine Finanzierungvereinbarung für die Jahre 2013-2016 bzw.
2017-2020 sowie 2021-2022 geschlossen. Letztere ist nun ausgelaufen.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte bisher einstimmig
diesen Vereinbarungen zugestimmt.
Nach Gesprächen mit dem Vorstand der Musikschule und der
Stadt Karben hat man sich vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien auf eine
Fortschreibung dieser Vereinbarung für die Jahre 2023 und 2024 geeinigt, die die
Zuschussbeträge der beiden Städte für das Jahr 2023 um 5 % erhöht und für 2024
auf demselben Niveau belässt.
Der bewährte Pakt zwischen Städten und Eltern bleibt
bestehen, d. h. die Erhöhung der kommunalen Zuschüsse erfolgt im Gegenzug mit
einer Erhöhung der Unterrichtsentgelte. Aufgrund der derzeit unsicheren Lage
und der schwer zu prognostizierenden zukünftigen Preisentwicklung wird der Vertrag
nicht auf vier, sondern auf zwei Jahre geschlossen.
Die Musikschule verpflichtet sich darüber hinaus, die
Entgelte für auswärtige Musikschülerinnen und Musikschüler (also nicht aus
Karben oder Bad Vilbel) sukzessive in zwei Schritten 2023+2024 auf Plus 10%
(bemessen auf die Entgelte der Schüler/Innen der Städte Bad Vilbel und
KARBEN) anzuheben, so dass der Rabatt für die Schülerinnen und Schüler aus Bad
Vilbel und Karben größer wird.
Neben den Zuschüssen leistet die Stadt KARBEN auch einen
Zuschuss Miet- und Nebenkosten in Höhe von jährlich 55.000 €, der in 2023 um
25.000 € auf dann 80.000 € angehen. Hierbei handelt es sich um einen
durchlaufenden Posten, weil der selbe Betrag der Stadt Bad Vilbel wieder zurück
erstattet wird. Er drückt jedoch aus, dass das finanzielle Engagement der Stadt
eigentlich noch größer ist.
In 2021 hatte die Musikschule 3.430 Schüler/innenzahlen mit
nachfolgenden Wohnorten:
Bad
Vilbel |
2.091
|
61% |
Karben
|
873
|
25% |
Frankfurt
|
274
|
8% |
Übrige |
192 |
6% |
|
3.430 |
|
Aufgrund der Tatsache dass gut 14% der Schüler/innen weder in
Bad Vilbel noch in Karben wohnen wurde vereinbart die Entgelte für Schüler/innen
die nicht in Bad Vilbel oder in Karben wohnen in zwei Schritten in 2023+2024 um
einen 10% -igen Zuschlag auf die Entgelte der Schüler/Innen der Städte Bad
Vilbel und KARBEN anzuheben.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 188.238,75 €
HH 2022 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: