B-Plan Nr. 235 "Nördlich der Fuchslöcher", Gemarkung Petterweil;
hier: Beschluss der Abwägung der erneuten Offenlage sowie der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der erneuten Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 235 "Nördlich der Fuchslöcher", Gemarkung Petterweil, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat erstmals in ihrer Sitzung am
20.05.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 235 „Nördlich der Fuchslöcher“ in der Gemarkung Petterweil gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.
Die Offenlage fand im Zeitraum vom 21.02.2022 bis einschließlich 25.03.2022 statt. Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 12.02.2022. Im Rahmen der Offenlage kamen Hinweise und Anregungen, welche im Zuge der Abwägung berücksichtigt wurden und zu weiteren Planänderungen führten.
Dabei wurden insbesondere die Themen
· Höhenentwicklung der Baukörper,
· Begrenzung von Aufschüttungen und Abgrabungen (inkl. Stützmauern),
· Einfriedungen und Bodenfreiheit,
· Freiflächen- und Dachbegrünung,
· Photovoltaik/Solarthermie,
· Brauchwassernutzung,
· Insektenfreundliche Beleuchtung,
· Innere Erschließung,
· sowie die Beteiligung von HessenMobil an Bauantragsverfahren
weiter ausgearbeitet bzw. in
die Festsetzungen übernommen.
Aufgrund der durchgeführten Änderungen des
Bebauungsplanentwurfes, wurde eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3)
BauGB erforderlich. Die Durchführung der erneuten Beteiligung wurde in der
Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2022 beschlossen und im Zeitraum vom
17.10.2022 bis zum 16.11.2022 durchgeführt.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Abwägung erneute Offenlage B-Plan 235 „Nördlich der
Fuchslöcher“