Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Stadt Karben für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß der beigefügten angepassten Fassung geändert.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Haushaltssatzung für das Jahr 2023 ist der Aufsichtsbehörde aufgefallen, dass die Finanzrechnung bei den Investitionsausgaben nicht mit dem Investitionsprogramm übereinstimmt.
Die Differenz von 400.000 € entstand aufgrund eines bereits im Aufstellungsverfahren für den Haushaltsplan des Jahres 2022 entstandenen und bisher unentdeckten Eingabefehlers für das Jahr 2023, siehe Anlage.
Dieser Eingabefehler ist zu beseitigen damit Finanzrechnung und Investitionsausgaben / Investitionsprogramm übereinstimmen.
Um die Ausgleichslücke von 1.458.600 € (aus Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.045.900 €, ordentliche Tilgung -606.800 € und zweckgebundene investive Einzahlungen für die ordentliche Tilgung +195.100 €) durch ungebundene Liquidität zu decken, ist in der Folge auch die Darlehensaufnahme um 400.000 € zu erhöhen.
In der Anlage sind die angepasste Haushaltssatzung und die korrigierte Finanzrechnung sowie die Darstellung der ungebundenen Liquidität beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Finanzposten Finanzrechnung 2023 Pos. 28 Auszahlung
Investitionstätigkeit
Angepasste Haushaltssatzung
Angepasste Finanzrechnung - korrigiert
Ermittlung ungebundene Liquidität zum 31.12.2022