Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Gebührenordnung für Veranstaltungsräume der Stadt Karben wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Gebührenordnung vom 01.01.2021 wurde an einigen Paragraphen überarbeitet. Dies beinhaltet eine Erhöhung der Mieten sowie der Leihgebühren und Serviceleistungen. Gleichzeitig wurden die Rabatte leicht geändert. - siehe hierzu die Markierungen in der beigefügten Anlage.
Es betrifft folgende Paragraphen:
§ 4 Energiekosten (Energiekostenzuschlag in Wintermonaten von 10 % auf 12 %)
§ 6 Entgelt (Erhöhung von bis zu 20 % für alle Räume)
§ 7 Ermäßigungen (eine Rabattklasse wurde gestrichen)
§ 9 Leihgebühren und Dienstleistungen (Erhöhungen von bis zu 20%, gerundet)
Da die Änderungen weitreichend und umfangreich waren, wurde die Satzung neu gefasst.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: ca. 10.000 €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
2023 Gebührenordnung für Veranstaltungsräume der Stadt
Karben