Betreff
Änderung der Gebührenordnung für Veranstaltungsräume der Stadt Karben
Vorlage
E 2/764/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Gebührenordnung für Veranstaltungsräume der Stadt Karben wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Die Gebührenordnung vom 01.01.2021 wurde an einigen Paragraphen überarbeitet. Dies beinhaltet eine Erhöhung der Mieten sowie der Leihgebühren und Serviceleistungen. Gleichzeitig wurden die Rabatte leicht geändert.  - siehe hierzu die Markierungen in der beigefügten Anlage.

 

Es betrifft folgende Paragraphen:

§ 4 Energiekosten (Energiekostenzuschlag in Wintermonaten von 10 % auf 12 %)

§ 6 Entgelt  (Erhöhung von bis zu 20 % für alle Räume)

§ 7 Ermäßigungen (eine Rabattklasse wurde gestrichen)

§ 9 Leihgebühren und Dienstleistungen (Erhöhungen von bis zu 20%, gerundet) 

 

Da die Änderungen weitreichend und umfangreich waren, wurde die Satzung neu gefasst.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ca. 10.000 €

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

2023 Gebührenordnung für Veranstaltungsräume der Stadt Karben