Betreff
Bebauungsplan Nr. 196 "1. Änderung Biogasanlage Urschlicht"
Vorlage
FB 5/765/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 196 „Biogasanlage Urschlicht“ in der Gemarkung Groß-Karben im Norden der bisherigen Anlage (Flur 11, Flurstück 24/1) gem. § 2 (1) BauGB.

 

Das Plangebiet ist ca.1,4 ha groß und liegt im Osten von Groß-Karben, direkt an der Gemarkungsgrenze zu Niddatal. Im Norden, Osten und Westen grenzt es an landwirtschaftliche Flächen an, im Süden befindet sich die bereits bestehende Biogasanlage, die südlich von der Kreisstraße 246 begrenzt wird.

Ein Luftbild inkl. Abgrenzung des Geltungsbereichs ist als Anlage beigefügt. (Anlage 1)

 

Sachverhalt:

 

Vorgesehen ist insbesondere die Erweiterung der bestehenden Anlage um ein zusätzliches Gärrestelager, um die derzeit stattfindenden Lkw-Fahrten zum Abtransport und zur Verteilung der Gärreste in die Region zu reduzieren.

Über die Bebauungsplanänderung sollen für das geplante Gärrestelager sowie für potentielle zukünftige Entwicklungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Erschließung der Erweiterungsfläche soll über die bisherige Zufahrt von der Kreisstraße 246 erfolgen.

Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 1,4 ha.

Aufgrund der Größe des Geltungsbereiches von ca. 1,4 ha wird ein Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans nötig. Siehe hierzu die Beschlussvorlage Nr. FB5/766/2021-2026.

 

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Normalverfahren aufgestellt.

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Plangebietsabgrenzung im Luftbild

Anlage 2: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 196 „Biogasanlage Urschlicht“ mit   

                Erweiterungsbereich

Anlage 3: Darstellung im Regionalplan Südhessen / Regionalen

                Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010