Betreff
Bebauungsplan Nr. 196 „Biogasanlage Urschlicht,
1. Änderung“, Gemarkung Groß-Karben
hier:Beschluss über die Einreichung eines Antrages
für die 8. Änderung des Regionalplans Südhessen/ Regionale
Flächennutzungsplanes 2010 (RPS / RegFNP 2010)
Vorlage
FB 5/766/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Einreichung eines Antrags für die 8. Änderung des Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 (RPS / RegFNP 2010) zur Änderung der Darstellung von „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet für den Regionalen Grünzug“ in die Darstellung einer Sonderbaufläche „Regenerative Energien“ beim Regionalverband FrankfurtRheinMain.

 

2.    Die Antragsunterlagen zur Änderung des RegFNP sind beim Regionalverband Frankfurt RheinMain einzureichen.

 

Sachverhalt:

 

Die Betreiber der Biogasanlage Urschlicht, Karben Energie GmbH, sind an die Stadtverwaltung herangetreten, bzgl. einer Erweiterung der Anlage gen Norden (Flur 11, Flurstück 24/1 nördlicher Teilbereich, siehe hierzu die Beschlussvorlage FB5/765/2021-2026). Die Fläche befindet sich im Besitz der Karbener Biogas GmbH & Co. KG. Vorgesehen ist insbesondere die Erweiterung der bestehenden Anlage um ein zusätzliches Gärrestelager, um die derzeit stattfindenden Lkw-Fahrten zum Abtransport und zur Verteilung der Gärreste in die Region zu reduzieren. Über eine Bebauungsplanänderung sollen für das geplante Gärrestelager sowie potentielle zukünftige Entwicklungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Erschließung der Erweiterungsfläche soll über die bisherige Zufahrt von der Kreisstraße 246 erfolgen.

Der gesamte Änderungsbereich setzt sich aus der bestehenden Biogasanlage sowie der Erweiterungsfläche zusammen und ist ca.6,77 ha groß. Der Änderungsbereich liegt im Osten von Groß-Karben, direkt an der Gemarkungsgrenze zu Niddatal und wird im Norden, Osten und Westen von landwirtschaftlichen Flächen sowie im Süden von der Kreisstraße 246 begrenzt.

Da die Fläche der Biogasanlage, sowohl der Bestand (ca. 5,37 ha) als auch die Erweiterungsfläche (ca. 1,4 ha) bisher nicht im Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) dargestellt sind (aktuelle Darstellung im RPS/RegFNP 2010 sind „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ und „Vorranggebiet für den Regionalen Grünzug“), muss eine Änderung des RPS/RegFNP 2010 beim Regionalverband FrankfurtRheinMain beantragt werden.

Die Bestandsfläche der Biogasanlage wird künftig als „Fläche für regenerative Energien, Bestand“ (ca. 5,37 ha), die Erweiterungsfläche wird künftig als „Fläche für regenerative Energien, geplant“ (ca. 1,4 ha) dargestellt.

Aufgrund der damaligen Überschneidung der 4. Änderung des Flächennutzungs-plans der Stadt Karben und der Neuaufstellung des RPS/ RegFNP 2010 wurde die Fläche der bisherigen Biogasanlage bisher nicht als Sonderbaufläche im RPS/RegFNP 2010 dargestellt.

Im Rahmen des nun zu beantragenden Änderungsverfahrens, wird dieser Sachverhalt seitens des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain erläutert werden.

Die Fläche wird als Bestandsfläche aufgenommen. Auch wenn der Antrag sich auf die gesamte Fläche der Anlage beziehen muss, wird die Neuinanspruchnahme der Erweiterungsfläche von ca. 1,4 ha der Hauptgegenstand der RegFNP-Änderung sein. Daher wurde im Vorfeld mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt, dass es für die Erweiterungs-fläche von ca. 1,4 ha kein Abweichungsverfahren von den Zielen des Regionalplans Südhessen bedarf.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

-

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Darstellung im Regionalplan Südhessen / Regionalen

                Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010