Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 245 "An der Weißenburg"
hier: Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
zur Offenlage und TöB-Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB sowie zur erneuten Offenlage
und TöB-Beteiligung gem. §4a Abs. 3 BauGB
Vorlage
FB 5/769/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie die im Rahmen der erneuten Offenlage und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 245 „An der Weißenburg“ wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am 18.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 245 „An der Weißenburg“ in der Gemarkung Burg-Gräfenrode gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Offenlage wurde in der Zeit vom 09.05.2022 bis einschließlich 15.06.2022 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.05.2022 um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.06.2022 gebeten. Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 30.04.2022 in der Wetterauer Zeitung.

 

Aufgrund eingegangener Stellungnahmen aus der Offenlage und Behördenbeteiligung wurden zusammenfassend die folgenden Änderungen und Ergänzungen nach der Beteiligung zum Entwurf vorgenommen:

 

-       Geringfügige Anpassung der südlichen Baugrenzen der Baufenster, um einen größere Abstand zur angrenzenden Bestandsbebauung zu erhalten (Planzeichnung).

-       Redaktionelle Klarstellung/Verbesserung der Lesbarkeit der im Westen und Süden des Geltungsbereichs festgesetzten Anpflanzfläche (Planzeichnung).

-       Ergänzung bzw. Konkretisierung der textlichen Festsetzungen und der Begründung um Regelungen zu

o   Insektenfreundlicher Außenbeleuchtung,

o   Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen,

o   Einfriedungen,

o   Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser.

-       Ergänzung der Begründung um Aussagen zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Ver- und Entsorgung sowie Entwässerung des Plangebietes.

-       Ergänzung der Begründung um die Ergebnisse eines Bodengutachtens sowie um weitergehende Aussagen zum Anlagenlärm der Stellplätze.

-       Ergänzung der Begründung um die Ergebnisse einer gutachterlichen Untersuchung zu Geruchsstoffimmissionen im Umfeld des angrenzenden Pferdehaltungsbetriebs.

 

Da durch die vorgenommenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt worden sind und es sich nur um redaktionelle Änderungen bzw. um Änderungen zu einzelnen Belangen auf Wunsch einiger beteiligter Fachbehörden handelte, wurde kein erneuter Entwurfsbeschluss eingeholt.

 

Aufgrund der vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Offenlage und Beteiligung durchgeführt.

Die erneute Offenlage wurde in der Zeit vom 04.01.2023 bis einschließlich 25.01.2023 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.12.2022 erneut schriftliche beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20.01.2023 gebeten. Die amtliche Bekanntmachung der erneuten Offenlage erfolgte am 17.12.2022 in der Wetterauer Zeitung.

 

Die bei der Offenlage und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu prüfen und gerecht abzuwägen.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen