hier: Änderung der Gemarkungsgrenzen
der Stadt Karben
Beschlussvorschlag:
Der Änderungen der Gemarkungen in Groß-Karben und Okarben entsprechend der Anlage wird zugestimmt.
Die Gemarkung der Stadt Karben verringert sich um 1.991 m² und vergrößert sich um 1.507 m². Insgesamt verringert sich die Gemarkung der Stadt Karben um 484 m².
Sachverhalt:
Im Rahmen der Flurbereinigung in Wöllstadt für das Verfahren B3 / B45 wurden auch Flächen an den Gemarkungsgrenzen zwischen Wöllstadt und Karben betrachtet.
Dabei betreffen die Gemarkungsänderungen Nr. 2, 3 und 4 jeweils Flächen im Grenzverlauf an der Nidda. Hier sollen die Gemarkungsgrenzen auf die jeweils „richtige“ Uferseite begrenzt werden.
Bei der Änderung Nr. 1 soll ein Grenzweg an der ehemaligen Baumschule Richtung Wöllstadt so ausgebildet werden, dass jeder Kommune der etwa hälftige Wegeanteil zugeschlagen wird.
Ggf. sollte die Parzelle 50/0 Flur 3 mit 173 qm im Besitz der Stadt Karben bleiben. Dadurch verringert sich der Saldo des Flächenverlustes auf Minus 311 qm.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Übersichtskarte
Flächenermittlung