Betreff
Grundstücksangelegenheit
hier: Änderung der Gemarkungsgrenzen
der Stadt Karben
Vorlage
FB 2/776/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Änderungen der Gemarkungen in Groß-Karben und Okarben entsprechend der Anlage wird zugestimmt.

 

Die Gemarkung der Stadt Karben verringert sich um 1.991 m² und vergrößert sich um 1.507 m². Insgesamt verringert sich die Gemarkung der Stadt Karben um 484 m².

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Flurbereinigung in Wöllstadt für das Verfahren B3 / B45 wurden auch Flächen an den Gemarkungsgrenzen zwischen Wöllstadt und Karben betrachtet.

 

Dabei betreffen die Gemarkungsänderungen Nr. 2, 3 und 4 jeweils Flächen im Grenzverlauf an der Nidda. Hier sollen die Gemarkungsgrenzen auf die jeweils „richtige“ Uferseite begrenzt werden.

 

Bei der Änderung Nr. 1 soll ein Grenzweg an der ehemaligen Baumschule Richtung Wöllstadt so ausgebildet werden, dass jeder Kommune der etwa hälftige Wegeanteil zugeschlagen wird.

 

Ggf. sollte die Parzelle 50/0 Flur 3 mit 173 qm im Besitz der Stadt Karben bleiben. Dadurch verringert sich der Saldo des Flächenverlustes auf Minus 311 qm.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          keine

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Übersichtskarte

Flächenermittlung