B-Plan Nr. 247 "Waldorfschule",
Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss der Offenlage gem. § 3(2) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 247 „Waldorfschule“, Gemarkung Kloppenheim mit Begründung und Anlagen (Planstand vom März.2023) zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.
Sachverhalt:
Das mit dem Beschluss der STVV vom 18.03.2022 eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 247 „Waldorfschule“, Gemarkung Kloppenheim, wird nun mit der gem. Baugesetzbuch vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des offiziellen Entwurfs weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: