Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben,
B-Plan Nr. 247 "Waldorfschule",
Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss der Offenlage gem. § 3(2) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB
Vorlage
FB 5/802/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 247 „Waldorfschule“, Gemarkung Kloppenheim mit Begründung und Anlagen (Planstand vom März.2023) zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.

 

 

Sachverhalt:

 

Das mit dem Beschluss der STVV vom 18.03.2022 eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 247 „Waldorfschule“, Gemarkung Kloppenheim, wird nun mit der gem. Baugesetzbuch vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des offiziellen Entwurfs weitergeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2023

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: