Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt, die nicht in 2022 verwendeten Investitionsmittel in Höhe 1.309.800,00 Euro lt. Anlage auf das Wirtschaftsjahr 2023 zu übertragen.
Sachverhalt:
Aufgrund fehlender Schlussrechnungen und noch laufenden Maßnahmen, ist die Übertragung der Haushaltsreste von 2022 auf 2023 zu empfehlen. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie im Anhang.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: