Betreff
Abfallentsorgung hier: Beschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die neue Ausschreibung der Einsammlung
Vorlage
FB 2/839/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen:

 

1) Die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau (AGAW)“, Stand: 31.03.2023.  Damit wird der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises mit der europaweiten Ausschreibung der Abfälle beauftragt.

 

2) Im Sinne eines einheitlichen Sammel- und Abrechnungssystems der 23 Mitgliedskommunen der AGAW werden folgende Parameter für die europaweite Ausschreibung der Einsammlung der Abfälle ab dem 01.01.2025 festgelegt:

a) 3-wöchentliche Sammlung der Restabfälle/des Hausmülls

b) 32 Sammlungen pro Jahr der Bioabfälle; dies bedeutet in den Wintermonaten eine 14-tägliche und in den Sommermonaten eine wöchentliche Abfuhr

c) eine 4-wöchentliche Abfuhr des Altpapiers

d) Abfuhr von Sperrmüll auf Abruf spätestens 4 Wochen nach der Anmeldung

d) 5 Abfuhren von Grünabfall, je 2 im Frühjahr und Herbst sowie eine Abfuhr der Weihnachtsbäume.

 

3) Die Einführung des Identsystems als Abrechnungsbasis für die Abfallgebühren.

 

Sachverhalt:

 

Nach Ablauf der Sammelverträge und Nutzung der Verlängerungsoption muss die Einsammlung der Abfallfraktionen erneut ausgeschrieben werden.

 

Um hier (erneut) bessere Konditionen gegenüber einer Einzelausschreibung für die Stadt Karben zu erzielen, soll wieder gemeinsam mit anderen Kommunen im Wetteraukreis ausgeschrieben werden.

Da sich die Ausschreibung erleichtert und für Auftragnehmer interessanter wird, wenn der anzufahrende Bereich möglichst einheitlich bedient werden soll, hat der AWB einen Vorschlag zur Vereinheitlichung der Abfuhrrhythmen für die Fraktionen erarbeiten lassen. Dies wird in den angehängten Erläuterungen genauer ausgeführt.

 

Zu den vorgeschlagenen Abfuhrrythmen:

a) Restmüll – derzeit in Karben 2-wöchentlich, somit Verlängerung des Abfuhrrhythmus

b) Biomüll – derzeit in Karben 32 Sammlungen, somit keine Änderung

c) Papier – derzeit in Karben 2-wöchentlich, somit Verlängerung des Abfuhrrhythmus

d) Sperrmüll – derzeit in Karben bereits ebenfalls auf Abruf spätestens 4 Wochen nach Anmeldung, somit keine Änderung

e) Grünabfall / Astschnitt – derzeit in Karben 2 Abfuhren, je 1 im Frühjahr und 1 im Herbst, zuzüglich 1 Abfuhr der Weihnachtsbäume – somit Erweiterung der Sammlung.

 

Zum Abrechnungssystem – das bisherige Wiegesystem soll zugunsten der Leerungszählung abgeschafft werden. Dies wird in den angehängten Erläuterungen genauer ausgeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          keine direkt

 

HH 2023

 

Produkt:

111000

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Anlagenverzeichnis:

 

Erläuterungen

Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung