Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage beigefügte Vorschlagsliste für die Wahl der
Schöffen und Ersatzschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 wird beschlossen.
Die Reihenfolge wird wie folgt festgelegt:
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14.04.2023 wurde die Stadtverwaltung Karben vom Amtsgericht Frankfurt am Main angeschrieben, dass von der Stadt Karben insgesamt 24 Personen als Haupt- und Ersatzschöffen zu benennen sind.
Dazu ist von der Stadtverordnetenversammlung eine Schöffenwahlliste aufzustellen.
Diese soll die doppelte Anzahl der zu wählenden Personen, also 48, umfassen.
Insgesamt gingen 86 Bewerbungen ein, die der beigefügten Vorschlagsliste entnommen werden können.
Die Wahl der Schöffen muss gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz mit 2/3 der anwesenden Mitglieder, jedoch mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Die Altersgrenze für Schöffen ist das 70. Lebensjahr.
Die Amtszeit geht von 2024-208,
Die Aufforderung zur Bewerbung als Schöffe/Schöffin erfolgte als Pressemitteilung am 04.03.2023.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Vorschlagsliste zur Schöffenwahl der Stadt Karben 2024-2028