Bebauungsplan Nr. 203 "Brunnenquartier",
Gemarkung Kloppenheim
hier: Beschluss über die Ergebnisse der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 203 „Brunnenquartier“, Gemarkung Kloppenheim, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordneten-versammlung am 27.10.2019 eingeleitet.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurden im Zeitraum vom 05.10.2020 bis zum 06.11.2020 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 19.09.2020.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung