1. Fortschreibung
Beschluss:
Die beiliegende Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Feuerwehr der Stadt Karben wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr der Stadt Karben wurde zuletzt 2013 angepasst und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Seinerzeit wurde unter Punkt 7 festgehalten, dass der Plan frühestens nach
10 Jahren oder bei erheblichen Änderungen der örtlichen Strukturen fortzuschreiben ist.
Der aktuelle Plan wurde in Zusammenarbeit mit den örtlichen Freiwilligen Feuerwehren, der Stadtbrandinspektion und unter Beteiligung des Kreisbrandinspektors von der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, Viersen fortgeschrieben.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1. Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Feuerwehr der Stadt Karben