der Kindertagesstätten in Karben zum 01.09.2023
Beschlussvorschlag:
Die Änderungen zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten zum 01.09.2023 werden durch die Stadtverordneten beschlossen.
Sachverhalt:
Einige Punkte der Satzung mussten angepasst werden:
- §3 Abs 6: Wegzug von Kindern: Erlöschen des Anrechts auf einen Kitaplatz in Karben, um dem Rechtsanspruch der eigenen kleinen BürgerInnen gerecht werden zu können.
- §4: Veränderung der Betreuungszeit erst ab 7:00 Uhr, statt bisher 6:45 Uhr, da dieser Zeitraum von Eltern so gut wie nicht genutzt wird (in der Regel max. 1-2 Kinder, für die Personal vorgehalten werden muss)
- §5 Aufnahmekriterium Naturgruppen: hier ist eine abgeschlossene Sauberkeitserziehung unumgänglich.
- §8: Masernschutzgesetz ist nicht mehr neu, daher war eine Umformulierung nötig.
- §9 Erweiterung der Betreuungszeiten nur mit Bescheinigung der Erweiterung der Arbeitszeiten.
- §15 Abs 7: eine Lösung für notorische NichtzahlerInnen
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
2023 09 01 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten
in Karben_Entwurf