Satzung über die Benutzung der
Kindertagesstätten in Karben
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beiliegende Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in Karben gemäß Anlage
(Im Ausschuss soll noch über die finale Variante entschieden werden – s. beigefügte Alternativberechnungen)
Sachverhalt:
Aufgrund der wesentlichen Erhöhung der Kosten, muss über verschiedene Modelle der Gebührenerhöhung diskutiert werden.
Bei Weitergabe der Kostensteigerungen müssten die Gebühren um ca. 12% erhöht werden. Auf der anderen Seite würde es bei den Kindern die das Frühmodul (bisher 6:45 bis 8:00 Uhr zukünftig 7:00 bis 8:00 Uhr) zu einer anteiligen Ermäßigung kommen.
Hinzu kommt, dass die Prüfung des Familieneinkommens sehr aufwendig ist und es sollte darüber nachgedacht werden, diese im Kindergartenbereich, in dem die Gebühren aufgrund der „6 Stunden Kitafrei“ in Hessen recht niedrig sind, die Staffelung auszusetzen, bzw. zu verändern.
Verschiedene Modelle zur Diskussion liegen anbei.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2023 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
2023 09 01 Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung
der Kindertagesstätten in Karben_Entwurf
Berechnungsgrundlagen:
Gebührentabelle_Hort
Gebührentabelle_Kiga
Gebührentabelle_U3